Faktencheck:
Unsere Arbeitsverhältnisse sind vollwertige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Zeitarbeitskräfte haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie genießen den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Nahezu alle Zeitarbeitnehmer in Deutschland werden nach Tarifverträgen bezahlt, die zwischen den Tarifpartnern, also den Arbeitgebern der Branche, und dem DGB abgeschlossen werden.